Fernpendlerbeihilfe

Um den Tages- und Wochenpendlern, welche mehr als 25 km pendeln, eine finanzielle Unterstützung zu gewähren, wurde seitens der Oö. Landesregierung im Jahr 1990 die Fernpendlerbeihilfe eingeführt.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die täglich oder wöchentlich von ihrem Hauptwohnsitz zu ihrer Arbeitsstätte pendeln, wobei die einfache Fahrstrecke die Distanz von 25 km nach der amtlichen österreichischen Generalkarte übersteigen muss.

Das jährliche Bruttoeinkommen des Förderungswerbers darf € 21.500 nicht übersteigen, wobei sich für jedes Kind, für das der Förderungswerber Familienbeihilfe bezieht, dieser Betrag um € 2.150 erhöht. Die Beihilfe beträgt für eine einfache Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte von

  1. 25 km bis einschließlich 49 km.....€ 123,00
  2. 50 km bis einschließlich 74 km.....€ 168,00
  3. 75 km und darüber........................€ 230,00

Für das Ansuchen sind ausnahmslos Formulare zu verwenden, die auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter der Adresse www.ooe.gv.at/formulare/soziales", bei den Bürgerservicestellen der Bezirkshauptmannschaften und des Amtes der Oö. Landesregierung sowie bei den Gemeindeämtern erhältlich sind.

Die Ansuchen für ds jeweilie Kalenderjahr, für das die Beihilfe beantragt wird, sind im folgenden Kalenderjahr beim Amt der Oö. Landesregierung, Klosterstraße z, 4021 Linz, einzureichen. Spätester Einreichungstermin ist der 31.12 dieses Jahres.

Fernpendlerbeihilfe des Landes Oö.

Zuständig